HintergrundinformationenHauptstadt: Bukarest
Amtssprachen: Rumänisch
Fläche: 237.500 km2
Bevölkerung (2002): 21.680.974
Bevölkerungsdichte: 90,9 Einwohner/km2
Bevölkerungswachstum (natürliches Wachstum 2005): -1,9 %
Anteil Ausländer an der Gesamtbevölkerung: 0,2 % (MIRA)
Erwerbsbevölkerung (2005): 62,4 % (INS)
Anteil Einwanderer an der Erwerbsbevölkerung (2001): 20%
Arbeitslosenquote: 4,5 % (April 2007); 5,4 % (2006); 5,9 % (2005) (INS, MMSSF)
Religionen (Zensus 2002): 86,8 % Rumänisch-Orthodoxe; 4,7 % Römisch-Katholiken; 3,5 % Protestanten; 1,5 % Mitglieder der Pfingstgemeinde; 0.9 % Griechisch-Orthodoxe; 2,7 % Andere; 0,2 % keine Religionszugehörigkeit, Atheisten oder k. A.

Während der vergangenen einhundert Jahre war Rumänien vor allem Auswanderungsland, mit einer recht beeindruckenden Bilanz hinsichtlich der Zahl der betroffenen Personen, der Auswirkungen1 sowie der unterschiedlichen Migrationspraktiken. Im 20. Jahrhundert gingen Migrationsbewegungen vor allem von ethnischen Minderheiten aus, was auch für andere mittel- und südeuropäische Staaten typisch war.2 Diese Minderheiten waren nicht einfach Flüchtlinge, sondern sie zogen in Staaten, mit denen sie geschichtlich verbunden waren (z. B. Deutschland, Ungarn) – als Reaktion auf generelle Diskriminierung in Rumänien aufgrund ihrer Herkunft, aber auch aus Hoffnung auf ein besseres Leben und mehr Sicherheit in diesen Ländern. Politische Gewalt und Benachteiligung durch ein ineffektives und autoritäres Regime waren während der kommunistischen Ära – und unmittelbar nach ihrem Untergang – ebenfalls Auslöser für Flucht und Auswanderung großer Teile der rumänischen Bevölkerung.

Die langsame und für die Gesellschaft belastende Umwandlung der zentral gesteuerten Planwirtschaft in eine effektiv funktionierende Marktwirtschaft während der letzten eineinhalb Jahrzehnte gab zahlreichen Rumänen neuerlichen Anlass, Beschäftigung im Ausland zu suchen: Die wirtschaftliche Umstellung verursachte einen drastischen und anhaltenden Stellenabbau auf dem heimischen Arbeitsmarkt und mindestens zwei Millionen Rumänen wanderten daraufhin ins Ausland aus.

Der Bevölkerungsschwund, den diese Auswanderungsbewegungen verursacht haben, entwickelt sich mittlerweile zu einem Nachteil für die weitere Entwicklung der rumänischen Wirtschaft. Zusammen mit der Alterung der Gesellschaft wird die Auswanderung Rumänien möglicherweise dazu zwingen, Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben. In diesem Fall wird das Land erheblichen Herausforderungen gegenüberstehen, angefangen damit, dass der Abwanderungsprozess von Arbeitskräften gestoppt und umgekehrt werden muss, bis hin zur Entwicklung von Maßnahmen, um die Aufnahme und Integration einer großen Zahl von Zuwanderern bewältigen zu können – ein Gebiet, auf dem das Land bislang wenig Erfahrung hat.

Historische Entwicklungen

Migration vor der Zeit des Kommunismus
Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert war Rumänien vorwiegend ein Auswanderungsland. In dieser Zeit erfolgten die ersten Abwanderungen größeren Umfangs im Kontext der großen Auswanderungswellen von Osteuropa nach Nordamerika, darunter vor allem Bevölkerung aus Siebenbürgen (1918 an Rumänien angeschlossen). Allein im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts wanderten eine viertel Million Menschen aus dieser damals noch zu Österreich-Ungarn gehörenden Provinz in die USA aus, wobei die Gesamtbevölkerung um 1900 bei 4,8 Millionen lag.3

Im Gefolge der territorialen Veränderungen während des Ersten und Zweiten Weltkrieges ergaben sich in Rumänien Verschiebungen von großen Bevölkerungsgruppen. Zwischen 1918 und 1922 verließen 200.000 Ungarischstämmige das Gebiet von Siebenbürgen (das von Ungarn an Rumänien übergeben worden war).4 Als Konsequenz des Wiederanschlusses des nördlichen Teils an Ungarn im Jahr 1940 und im Rahmen eines Abkommens zwischen Ungarn und Rumänien über einen Bevölkerungsaustausch verließen 220.000 Menschen rumänischer Abstammung den Norden von Siebenbürgen und zogen in Gebiete, die nun unter rumänischer Herrschaft standen.5 Zur selben Zeit zogen 160.000 Ungarn von rumänischen in ungarische Gebiete. Während des Zweiten Weltkrieges wurde ein Großteil der jüdischen Bevölkerung, die in dem Gebiet des heutigen Rumäniens lebte, von rumänischen oder ungarischen Behörden deportiert; die Hälfte von rund 780.000 Juden in Rumänien wurde durch den Holocaust vertrieben oder getötet.6 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden etwa 70.000 Deutschstämmige in die Sowjetunion deportiert und viele weitere innerhalb Rumäniens zwangsumgesiedelt.7

Die Zeit des Kommunismus (1947-1989)

Während der kommunistischen Herrschaft vertrat die rumänische Regierung eine überaus restriktive Ausreisepolitik, durch die der Bewegungsspielraum der Bürger ins Ausland erheblich eingeschränkt wurde. Reisepässe wurden von der Polizei einbehalten und es bedurfte einer behördlichen Genehmigung, um Reisedokumente zu bekommen. Wer sich zur Ausreise bei den verschiedenen ausländischen Botschaften in Rumänien bewarb, setzte damit seine bürgerlichen und wirtschaftlichen Rechte aufs Spiel, war stigmatisiert und wurde von der Obrigkeit schikaniert. Trotz der unnachgiebigen Einstellung des Regimes reisten relativ viele Menschen zu jener Zeit auf legalem Wege aus.8 Diese Tatsache ist weniger widersprüchlich, als es auf den ersten Blick scheint, da es nicht die Absicht der restriktiven Politik war, Auswanderung gänzlich zu verhindern. Vielmehr wollte man durch die Beschränkung der Ausreisemöglichkeiten die Abwanderung kontrollieren, während man gleichzeitig bestimmten Gruppen die Ausreise gewährte (siehe unten). Indem die Ausreise begrenzt wurde, hoffte die Regierung, die Zahl der von Rumänen im Ausland gestellten Asylanträge zu reduzieren, da sie befürchtete, durch eine große Zahl von Asylanträgen diskreditiert und von ausländischen Regierungen wie von der verbleibenden Bevölkerung als rechtmäßige Vertretung eines funktionierenden politischen Systems in Frage gestellt zu werden.9

Ethnische Minderheiten (Juden, Deutsche und Ungarn) waren unter den legalen Auswanderern aus Rumänien während des Kommunismus deutlich überrepräsentiert. Beispielsweise machten Deutschstämmige laut der Volkszählung von 1977 nur 1,6 % der Bevölkerung aus, sie stellten aber 44 % der Auswanderer zwischen 1975 und 1989.

Die Auswanderung rumänischer Juden setzte unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg ein und die Mehrheit der jüdischen Gemeinde (zwischen 300.000 und 350.000 Menschen) wanderten während der kommunistischen Herrschaft nach Israel oder in die USA aus. Die Emigration der Deutschen wie auch der Juden war vom kommunistischen Regime klar geregelt. Anders der Fall bei der Bevölkerung ungarischer Abstammung: Von 1985 an emigrierte diese Minderheit in großer Zahl ins benachbarte Ungarn, die große Mehrheit von ihnen illegal (unerlaubte Grenzüberschreitung, Aufenthalt in Ungarn ohne gültige Genehmigung etc.). Ihre Ausreise war nicht von rumänischen Behörden genehmigt worden, die mögliche negative Folgen für das internationale Ansehen durch größere, unkontrollierte Abwanderung befürchteten.

Einige Möglichkeiten zur temporären Migration, etwa zu Bildungs- und Arbeitszwecken, standen der rumänischen Bevölkerung schon während der kommunistischen Ära offen. Temporäre Arbeitsmigration wurde ausschließlich vom Staat geregelt und eine große Zahl rumänischer Arbeiter ging in den Mittleren Osten, insbesondere an den Persischen Golf, wo der Arbeitsmarktzugang strikt reguliert und der Nachzug der Familie verboten war.10

Die Zuwanderung ausländischer Migranten blieb zur Zeit des Kommunismus eher begrenzt, da jeder Fremde – vor allem aus „feindlichen“ Ländern – von der Obrigkeit als potenzielle Bedrohung betrachtet wurde. Ausländische Besucher wurden genau überwacht, auch wenn sie nur Freunde oder Familienmitglieder besuchten; Rumänen waren gesetzlich verpflichtet, jeden Ausländer, den sie bei sich beherbergten, den Behörden zu melden.

Es gab jedoch auch einige Ausnahmen vom Generalverdacht gegenüber Fremden: ausländische Studierende, insbesondere aus dem Mittleren Osten und aus afrikanischen Staaten, waren seit den 1970er Jahren an rumänischen Universitäten zahlreich vertreten. Ihren höchsten Stand erreichte die Zahl ausländischer Studierender im Jahr 1981 mit 16.900 Studierenden, was etwa 7-8 % aller an rumänischen Universitäten eingeschriebenen Studierenden entsprach.11

Zuwanderung und Auswanderung seit 1990

Institutionelle und rechtliche Entwicklungen
Direkt nach dem Fall des kommunistischen Regimes wurden die Ausgabe von Reisepässen und internationale Reisen zunächst deutlich liberalisiert. Dennoch ergriff man auch in den 1990er Jahren und zu Beginn des neuen Jahrtausends einige Maßnahmen, um bestimmte Reisevorhaben zu unterbinden (etwa die Auswanderung „auf gut Glück“ mit begrenzten finanziellen Mitteln). So wurden Gebühren für Grenzübertritte erhoben und Ausreisende mussten nachweisen, dass sie über bestimmte Geldbeträge verfügten. Keine dieser Maßnahmen hat jedoch die Reisefreiheit der rumänischen Bürger erheblich eingeschränkt.

Gegen Ende der 1990er Jahre begann Rumänien wie andere Staaten auch, eine Reihe von Maßnahmen zur Regulierung der internationalen Mobilität von Arbeitskräften zu ergreifen (sowohl für zuwandernde als auch auswandernde). Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Schaffung einer entsprechenden Aufsichtsbehörde im Jahr 2002 (Amt für Arbeitsmigration). Diese Behörde ist verantwortlich sowohl für die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte als auch für die Bereitstellung von Informationen bzw. für die Beratung von Rumänen, die im Ausland arbeiten möchten. Sie ist außerdem aktiv im Bereich der Anwerbung und der Stellenvermittlung. Zu diesem Zweck hat Rumänien bilaterale Abkommen über die Migration von Arbeitskräften geschlossen (in einigen Fällen wurden auch Verträge mit privaten Jobagenturen geschlossen). Auch wenn einige private Firmen eine aktive Anwerbung von Arbeitskräften und Stellenvermittlung betreiben, organisiert das Amt für Arbeitsmigration den Großteil der Stellenvermittlung ins Ausland. 2006 konnte 53.029 rumänischen Arbeitskräften eine Stelle im Ausland vermittelt werden (das entspricht einer Steigerung von 137 % gegenüber 2002), hauptsächlich Saisonarbeit in Deutschland (dem Hauptziel für diese Form der Migration) sowie Spanien und Ungarn. Demgegenüber vermittelten private Agenturen nur 14.742 Stellen, viele davon an Studierende als Sommerjobs in den USA.12

Im Jahr 2004 entwickelten die rumänischen Behörden mit dem Nationalen Migrationsplan einen neuen Ansatz für die Einwanderung. Vorrangiges Ziel dieser Initiative ist es, einen in sich schlüssigen Rahmen für Arbeitsmigration, Asylanträge und Einbürgerungsverfahren herzustellen. Darüber hinaus soll der Nationale Migrationsplan Institutionen, die für Zuwanderung, Asylverfahren und Integration zuständig sind, besser miteinander vernetzen. Dadurch soll unter anderem die Zuwanderung kontrolliert und gelenkt werden, irreguläre Zuwanderung bekämpft und verhindert, der Schutz für gefährdete Migranten und Migrantinnen verbessert und die gesellschaftliche Integration von Zugewanderten erleichtert werden. Wie effektiv dieser Rahmen ist, wird sich letztlich erst zeigen, wenn (bzw. falls) – wie von den Behörden erwartet – die Zuwanderung nach Rumänien zunimmt.

Auswanderung
In den ersten drei Jahren nach dem Fall des Kommunismus sind 170.000 Menschen legal aus Rumänien ausgewandert. 1990 hatte diese Abwanderung mit 96.929 Menschen ihren Höhepunkt. Sie resultierte aus der neuen Reisefreiheit und den turbulenten wirtschaftlichen und politischen Zuständen im Land.

Wiederum waren ethnische Minderheiten (insbesondere Deutsche und Ungarn) bei den Auswanderern überrepräsentiert. Unter den knapp 97.000 Auswanderern im Jahr 1990 befanden sich allein 60.000 Deutsche. In diesem Fall war die Ausreise durch die Aussiedlerpolitik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ethnischen Deutschen gefördert worden. Dennoch war die Emigration in dieser Zeit hauptsächlich wirtschaftlich motiviert. Zu Beginn der 1990er Jahre waren es vor allem hochqualifizierte junge Leute, die in verschiedenen europäischen Staaten sowie in den USA und Kanada langfristigen, legalen Aufenthaltsstatus erhielten. Danach bemühten sich zunehmend ungelernte oder nur schlecht ausgebildete Arbeitskräfte aus den ländlichen Gegenden um (zumeist vorübergehende) Ausreise.

Während der Umstellung und Neustrukturierung der rumänischen Wirtschaft (die ungefähr von 1990 bis 2002 andauerte), nahm die erwerbstätige Bevölkerung um 44 % ab. Mehr als 3,5 Millionen Stellen wurden abgebaut, vor allem in der Industrie, wo die Zahl der Stellen um die Hälfte abnahm. Dadurch sah sich eine beträchtliche Zahl von Rumänen gezwungen, ins Ausland zu gehen, um den Lebensunterhalt zu verdienen. In den vergangenen 17 Jahren haben sich die Zielländer für Arbeitsmigration aus Rumänien erheblich geändert, es können jedoch drei unterschiedliche Phasen festgestellt werden.13 In der ersten Phase (zwischen 1990 und 1995), als der Zugang zu verschiedenen westeuropäischen Staaten noch äußerst beschränkt war, gingen die rumänischen Arbeitskräfte hauptsächlich nach Israel, in die Türkei, nach Ungarn (zumeist Ungarischstämmige) und Deutschland. Während der zweiten Phase (1996-2002) zog es die Auswanderer eher nach Westen, vor allem nach Italien, zunehmend auch nach Spanien. Die dritte Phase der Arbeitsmigration wurde am 1. Januar 2002 symbolisch eingeläutet, als durch den Beitritt Rumäniens zum Abkommen von Schengen für rumänische Staatsbürger die Visapflicht in den Mitgliedstaaten entfiel. Ziele sind seitdem vor allem Italien, Spanien, Portugal und Großbritannien. Es bleibt abzuwarten, inwiefern Rumäniens Beitritt zur Europäischen Union (am 1. Januar 2007) auf die Zahlen der Abwanderungen oder die Bestimmungsländer der Arbeitsmigration Auswirkungen haben wird. Wichtig ist hierbei, dass nur zehn EU-Mitgliedstaaten14 rumänischen Arbeitskräften uneingeschränkten Zugang zu ihren jeweiligen Arbeitsmärkten geschaffen haben. Alle anderen haben Übergangsvereinbarungen getroffen, durch die rumänische Arbeitskräfte (für zwei bis sieben Jahre) von den jeweiligen Arbeitsmärkten ferngehalten werden. Dennoch geht man davon aus, dass Mitte 2007 rund 3,4 Millionen Rumänen im Ausland beschäftigt waren, davon nur 1,2 Millionen legal.15

Zuwanderung
Zu Beginn der 1990er Jahre war die Zuwanderung nach Rumänien noch relativ mäßig. Zuwanderer in dieser Zeit waren zumeist Unternehmer, insbesondere aus der Türkei, aus dem Mittleren Osten (Syrien, Jordanien) und aus China.16 Bis 1996 wurden nur einige hundert Arbeitsgenehmigungen an Ausländer ausgestellt; Ende 2000 war diese Zahl auf 1.580 angestiegen.17 Seitdem hat die Zahl der Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitskräfte deutlich zugenommen, von 3.678 im Jahr 2005 auf 7.993 bis Ende 2006.18

Der Zuwachs an ausländischen Arbeitskräften wird dem Erstarken der rumänischen Wirtschaft zugeschrieben, ebenso wie der Öffnung des Arbeitsmarktes im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt. Seit 2004 expandiert der rumänische Arbeitsmarkt und im Jahr 2006 kam es in bestimmten Sektoren sogar zu Arbeitskräftemangel (z. B. in der Bekleidungsindustrie und im Baugewerbe). Unter diesen Umständen haben Unternehmen begonnen, ausländische Arbeitskräfte ins Land zu holen.

Im Jahr 2006 waren die wichtigsten Herkunftsländer ausländischer Arbeitskräfte die Türkei und China. Insgesamt 82 % der ausländischen Arbeitnehmerschaft in Rumänien ist männlich und 63 % in Bukarest und Umgebung registriert. Unter der Voraussetzung, dass der Arbeitsmarkt weiterhin wie erwartet wächst (bei gleichzeitiger Alterung der rumänischen Bevölkerung), wird ein Anstieg der ausländischen Arbeitskräfte auf 200.000 bis 300.000 in den Jahren 2013 bis 2015 erwartet.19

Für die Zukunft gehen die rumänischen Behörden somit von einem erheblichen Anstieg der Zuwanderung aus. Zwischen 2007 und 2010 sollen schätzungsweise 15.000 bis 18.000 Menschen jährlich nach Rumänien zuwandern. Diese Vorhersagen basieren auf dem letztjährigen, zwar langsamen, aber stetigen Zuwachs an ausländischen Einwohnern in Rumänien. Allein während der letzten beiden Jahre ist die Gesamtzahl der ausländischen Einwohnern 45.900 im Jahr 2005 auf 48.200 im Jahr 2006 gestiegen.20

Zuwanderung aus der Republik Moldau
Ausgehend von der zweiten Hälfte der 1990er Jahre nahm die Zuwanderung aus der benachbarten Republik Moldau erheblich zu. Aufgrund der historischen Verbundenheit21 der beiden Staaten wurde die Freizügigkeit zwischen den beiden Staaten seit 1991 durch das rumänische Staatsbürgerschaftsgesetz deutlich ausgeweitet. In diesem Gesetz wird die Zuwanderung von Moldauern praktisch als Wiedereinbürgerung definiert, so dass Nachfahren ehemaliger rumänischer Staatsangehöriger „die rumänische Staatsbürgerschaft auf Antrag wiedererwerben können, auch wenn sie derzeit eine andere Staatsbürgerschaft innehaben und sich nicht in Rumänien niederlassen.“22 Während der 1990er Jahre haben schätzungsweise mehr als 250.000 Moldauer allein auf Grundlage dieses Gesetzes die rumänische Staatsbürgerschaft erhalten.23 So gesehen dürften die Zahlen in Abbildung 4 hinsichtlich der Einwanderung aus der Republik Moldau noch zu gering veranschlagt sein, da viele Menschen bereits als rumänische Staatsbürger einreisten (und somit nicht in den Einwanderungsstatistiken geführt werden).

Die Zuwanderung aus der Republik Moldau dürfte ihr Ende noch nicht erreicht haben; eine Fortsetzung dieser Migrationsbewegung, sogar ihr Anwachsen, kann nicht ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf den EU-Beitritt hat Rumänien verbindliche Visa für moldauische Staatsbürger eingeführt, wodurch die Anträge von Moldauern auf die rumänische Staatsbürgerschaft noch einmal erheblich zugenommen haben. Nach jüngsten Berichten haben sich seit Anfang des Jahres 2007 rund 500.000 moldauische Staatsbürger (einschließlich der zugehörigen Kinder sogar rund 800.000 Personen) um die rumänische Staatsbürgerschaft beworben. Bis Ende des Jahres wird ein Anstieg auf 1,8 Millionen prognostiziert. Diese Werte sind außergewöhnlich hoch, zieht man in Betracht, dass die Republik Moldau gerade einmal über eine Gesamteinwohnerzahl von 3,8 Millionen verfügt.24

Staatsbürgerschaft

Zu den wichtigsten Neuerungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 199125 gehört die Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit. Daneben erhielten Personen, die durch historische Umstände ihre rumänische Staatsbürgerschaft verloren haben oder gezwungen waren, sie aufzugeben, die Möglichkeit, diese wiederzuerlangen. Durch diese Maßnahme wurde verschiedenen Gruppen der Weg zur Wiedereinbürgerung geebnet, wie etwa früheren legal und irregulär Ausgewanderten, die freiwillig die rumänische Staatsbürgerschaft abgelegt hatten, oder ehemaligen rumänischen Staatsbürgern, denen durch die Neuziehung der Grenzen die Staatsbürgerschaft aberkannt worden war. Interessant ist dieses Vorgehen nicht nur aufgrund der Tatsache, dass Berechtigte ihre Staatsbürgerschaft noch vor der Rückkehr erhalten, sondern dass sie auch von der Bedingung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus ausgenommen sind, der ansonsten Voraussetzung für die Antragstellung ist. Personen, die mit rumänischen Staatsbürgern verheiratet sind, müssen fünf Jahre, alle anderen acht Jahre lang ununterbrochen in Rumänien gelebt haben, bevor sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen können.26 Ausnahmen werden für Unternehmer gemacht, die in bedeutendem Maße in Rumänien investieren.

Wie aus neuesten Berichten des für Staatsbürgerschaftsbelange zuständigen Justizministeriums hervorgeht, sind die Anträge auf Einbürgerung bzw. Wiedereinbürgerung zurückgegangen. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum seit Anfang 2007.

Flucht und Asyl

Rumänische Flüchtlinge und Asylsuchende
Während der Zeit des Kommunismus, vor allem in den letzten Jahren dieser Ära, war Rumänien Herkunftsland vieler Asylsuchender. Eine beträchtliche Zahl von Rumänen stellte Asylanträge in Ungarn, aber auch in westeuropäischen Ländern, in den USA und in Kanada. Diese Anträge hatten vergleichsweise gute Chancen auf Anerkennung, da nach Auffassung der westlichen Politik Asylbewerber aus dem kommunistischen Osten nicht zurückgeschickt werden durften.28 Im Vergleich zum Beginn der 1980er Jahre verdoppelte bzw. verdreifachte sich in der zweiten Hälfte der 90er Jahre die Zahl der Asylanträge, die rumänische Staatsbürger in westlichen Ländern stellten.

Noch in den frühen 1990er Jahren war Rumänien Herkunftsland vieler Asylsuchender in Europa: Rumänen stellten mit 402.000 Anträgen zu diesem Zeitpunkt die zweitgrößte Gruppe von Asylsuchenden in Europa überhaupt dar (nach Asylbewerbern aus dem ehemaligen Jugoslawien). Insgesamt 350.000 von diesen Anträgen wurden allein zwischen 1990 und 1994 gestellt, drei Viertel davon in Deutschland.29 Diese Massenflucht war vor allem eine Reaktion auf die Härten und Entbehrungen, welche die Bevölkerung unter dem kommunistischen Regime hatte erleiden müssen. Die Reisefreiheit eröffnete vielen die Aussicht auf ein besseres Leben in einem anderen Land und die Institution des Asyls erschien vielen als die einzige Möglichkeit, zunächst überhaupt einen legalen Aufenthaltsstatus im Ausland zu erlangen.30 Andererseits gestaltete sich auch die Umwandlung Rumäniens von einem kommunistischen Staat in eine tragfähige Demokratie recht problematisch. In den ersten Jahren dieses Prozesses waren die Anwendung politischer Gewalt durch die Herrschenden, Menschenrechtsverletzungen, behördliche Diskriminierung von ethnischen, religiösen und sexuellen Minderheiten als auch Angriffe von gewalttätigen Gruppen gegen Roma an der Tagesordnung.

Gerade die Minderheitengruppen, und hier insbesondere die Roma, wurden durch die anhaltende Unsicherheit und zunehmende gewalttätige Diskriminierung zur Asylsuche veranlasst. Zwischen 1990 und 1995 kam es zu 17 offiziell registrierten Fällen, in denen gewalttätige Gruppen lokale Gemeinschaften von Roma angriffen, wobei sie insgesamt zehn Roma töteten und 295 Häuser von Roma zerstörten. Die Gewalt wurde durch das Zögern der Behörden, die Täter zu bestrafen oder Maßnahmen zur Gewaltprävention zu ergreifen, zusätzlich passiv unterstützt. In dieser Situation flüchteten zahlreiche Roma und suchten Asyl, die meisten von ihnen in Deutschland. Dem Druck von verschiedenen internationalen Organisationen (wie dem Europarat, der OSZE und NATO) und der EU nachgebend, wurde die Minderheitenpolitik in Rumänien mit der Zeit erheblich verbessert, indem Antidiskriminierungsgesetze und weit reichende Integrationsprogramme aufgelegt wurden. Dennoch sehen sich die Roma immer noch Vorurteilen und verschiedenen Formen institutionalisierter Diskriminierung ausgesetzt. Ein großer Teil dieser Bevölkerungsgruppe lebt am Rande der Gesellschaft und ist daher geneigt, auszuwandern.

Flüchtlinge und Asylsuchende in Rumänien
Im Jahr 1991 unterschrieb Rumänien die UN-Flüchtlingskonvention von 1951 und das UN-Protokoll zum Status von Flüchtlingen von 1967. Das Asylsystem Rumäniens wurde bereits zwischen 1996 und 2000 Veränderungen unterzogen, bevor es im Jahr 2006 mit EU-Standards in Einklang gebracht wurde. Zwischen 1991 und 2006 wurden in Rumänien insgesamt 15.605 Asylanträge gestellt, wobei die Zahlen von Jahr zu Jahr schwankten.31 Die Zahl der Asylsuchenden in Rumänien hat sich in den letzten Jahren erheblich verringert, von 1.150 Anträgen im Jahr 2002 auf 380 im Jahr 2006.32 Diese Entwicklung kann der relativ niedrigen Zulassungsquote zugeschrieben werden, die potenzielle Antragsteller abschrecken dürfte; die Entwicklung entspricht jedoch insgesamt dem europaweiten Rückgang von Asylanträgen.33

Anträge auf Asyl dürften in der nahen Zukunft jedoch wieder zunehmen, da nach EU-Richtlinien die Verantwortlichkeit für Asylanträge denjenigen Staaten zukommt, über die Antragstellende zuerst in die EU eingereist sind. Da annähernd zwei Drittel der rumänischen Grenze entlang von Nicht-EU-Staaten verlaufen (Republik Moldau, Ukraine, Serbien), ist es mehr als wahrscheinlich, dass zahlreiche Asylsuchende über Rumänien EU-Gebiet betreten. Die Behörden sind auf diese Veränderungen vorbereitet: Das Bundesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (eine Einheit, die der rumänischen Regierung unterstellt und für die Umsetzung der neuen Asylrichtlinien zuständig ist) hat neue Transit- und Unterbringungszentren für Asylbewerber eingerichtet. Sechs solcher Zentren haben 2006 ihren Betrieb aufgenommen und bieten Unterkünfte für 1.312 Asylbewerber. Zwei weitere Zentren sind inzwischen eröffnet worden.

Irreguläre Migration

Rumänien war und ist immer noch ein Land, von dem irreguläre Migration ausgeht (und in gewissem Maße auch ein Transitland für irreguläre Migration). Irreguläre Praktiken wie das Überqueren der „grünen Grenze“ und der Aufenthalt in unterschiedlichsten Ländern ohne notwendige Papiere waren während des kommunistischen Regimes weit verbreitet, als legale Migrationsmöglichkeiten sehr beschränkt waren – sowohl für Rumänen als auch für die meisten ausländischen Staatsbürger, die Rumänien durchreisten. Aber auch noch nach dem Fall des Kommunismus ging von Rumänien irreguläre Arbeitsmigration in großem Ausmaß aus, als westeuropäische Länder von rumänischen Staatsbürgern gültige Visa für den Zugang verlangten und damit den legalen Zutritt erheblich erschwerten.

Diese Situation hat sich inzwischen deutlich gewandelt: Legalisierungsprogramme wie etwa in Italien verschaffen rumänischen Arbeitsmigranten einen legalen Aufenthaltsstatus und Zugang zu Beschäftigung in einigen Zielländern. Dennoch wird davon ausgegangen, dass auch 2006 noch zahlreiche Arbeitskräfte aus Rumänien nicht regulär zugewandert sind, möglicherweise ermutigt durch die Aussicht auf regelmäßig durchgeführte Legalisierungskampagnen. So halten sich schätzungsweise 600.000 Rumänen undokumentiert in Italien auf, neben den rund 300.000 von italienischen Behörden erfassten rumänischen Einwohnern.34

Menschenhandel
Seit den 1990er Jahren ist Rumänien ein Herkunfts- und Transitland für Menschenhandel. Personen aus der Republik Moldau, der Ukraine und aus Russland (darunter auch Kinder) werden in unterschiedliche Orte auf dem Balkan, aber auch nach Italien, Spanien, Frankreich und darüber hinaus verschleppt.35 Nach Einschätzung der International Organisation for Migration von 2002 werden jedes Jahr 20.000 Frauen aus Rumänien verschleppt;36 einigen Schätzungen zufolge sind 10-15 % von ihnen minderjährig.37

Der Handel mit Kindern ist ein besonders alarmierendes Phänomen. Hier zählt Rumänien zu den wichtigsten südosteuropäischen Herkunftsländern.38 Auf die rumänischen Behörden wurde massiver Druck ausgeübt, gegen dieses Problem effektivere Bekämpfungsmethoden zu entwickeln. Seit 2001 sind eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, darunter ein Gesetz zur Bekämpfung und Prävention von Menschenhandel. Seit 2003 konzentrieren sich die Aktionen zunehmend auf den Kinderhandel. Anfang 2004 wurde von der Regierung der Entwurf eines nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung von Kinderhandel vorgestellt. Neben der verstärkten Durchsetzung von Maßnahmen, die Menschenhandel verhindern oder bestrafen sollen, wurden spezielle Einrichtungen zum Opferschutz geschaffen, darunter auch spezielle Zentren, in denen minderjährige Opfer Zuflucht suchen oder erwachsene Opfer Beratung einholen können.

Trotz dieser ausgeweiteten Maßnahmen wurde Rumänien 2006 von einer Beobachtungsagentur des US-amerikanischen Innenministeriums, die innerhalb eines OSZE-Rahmens operiert und auf die Bewertung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel spezialisiert ist, in einer Liste von Ländern mit ernstzunehmenden Problemen beim Menschenhandel geführt. Trotz der bedeutenden Anstrengungen, die Rumänien unternommen hat, können die Mindestanforderungen des US-Gesetzes zum Schutz vor Gewalt und Menschenhandel aus dem Jahr 2000 noch nicht vollständig erfüllt werden.39

Aktuelle Entwicklungen

Auswirkungen der Abwanderung
Die wirtschaftliche Bedeutung der Auswanderung für Rumänien ist noch nicht umfassend beurteilt worden. Sicher ist bislang nur, dass die Höhe von Geldüberweisungen aus dem Ausland bis 2006 kontinuierlich gestiegen ist. Im Jahr 2002 wurden nach Schätzungen 1,5 bis 2 Milliarden US-Dollar an Angehörige überwiesen.40 Rumänien lag damit auf Platz 23 von 30 sich entwickelnden Ländern mit den höchsten Geldsendungen.41 Laut jüngsten Berichten hat sich die Summe der überwiesenen Beträge inzwischen fast verdreifacht: die rumänische Nationalbank veröffentlichte für 2006 eine Rekordsumme von zwischen 4,8 und 5,3 Milliarden Euro.42 Wie es scheint, wird der größte Teil dieses Geldes verwendet, um den allgemeinen Lebensstandard der Familien der Migranten zu verbessern, nur ein geringer Anteil wird in unternehmerische Aktivitäten investiert.43

Neben den positiven wirtschaftlichen Aspekten für einzelne Haushalte bringt die massenhafte Arbeitsmigration von Rumänen und Rumäninnen auch diverse negative Konsequenzen mit sich, insbesondere für die betroffenen Familien. Der problematischste Punkt ist sicherlich, dass zuweilen minderjährige Kinder (vorübergehend) zurückgelassen werden, wenn Eltern zur Arbeit ins Ausland gehen. Zu Beginn der 1990er Jahre ging gewöhnlich nur ein Elternteil ins Ausland, in der Regel der Vater. Seitdem hat die Zahl von Frauen unter den Arbeitsmigranten zugenommen. Heute ist es zur Regel geworden, dass Paare ins Ausland gehen und ihre minderjährigen Kinder ohne direkte elterliche Aufsicht zurücklassen. Diese Kinder sind zwar nicht völlig auf sich allein gestellt, da die elterliche Fürsorge von Verwandten, Nachbarn und Freunden übernommen wird, der fehlende direkte Kontakt zu den Eltern führt jedoch zunehmend zu sozialen Problemen unter Kindern und Jugendlichen, so dass die zuständigen Behörden sich gezwungen sehen, Richtlinien zu formulieren, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Ende 2006 wurden annähernd 60.000 Kinder von den Jugendschutzbehörden als gefährdet eingestuft, da ein Elternteil oder beide Eltern im Ausland arbeiteten; letzteres traf bei gut einem Drittel dieser Fälle (21.400) zu.44

Umgang mit der rumänischen Diaspora
In letzter Zeit steht die rumänische Diaspora immer häufiger im Blickpunkt der Politik. Da sowohl Wählerstimmen als auch Geldüberweisungen von Millionen von Menschen von Bedeutung sind, gehen Politiker und Behörden der Frage nach, wie die rumänische Diaspora beeinflusst und gestärkt werden könnte. Die politischen Maßnahmen betonen vor allem Identität und Kultur (einschließlich Unterstützung für rumänischen Sprachunterricht im Ausland und Förderung kultureller Aktivitäten und Publikationen). 1998 wurde eine spezielle Regierungsbehörde (gegenwärtig „Referat für Beziehungen zu Rumänen im Ausland“ genannt) eingesetzt und 2006 ein Gesetz verabschiedet, in dem die Bedingungen für die Finanzierung von Organisationen und Veranstaltungen geregelt werden. 2006 wurden 145 Projekte mit umgerechnet 3,2 Millionen Euro durch das Referat gefördert.45

Zu den neuesten Entwicklungen im politischen Umgang mit der Diaspora zählt aber nicht nur, dass rumänische Arbeitskräfte im Ausland neuerdings als potenzielle Wähler bzw. Kulturvermittler gesehen werden, sondern auch als Arbeitskräfteangebot, das helfen könnte, zunehmende Engpässe in einigen Bereichen des rumänischen Arbeitsmarktes zu beseitigen. Anfang 2007 wurde eine ministeriumsübergreifende Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Premierministers eingesetzt, die Maßnahmen entwerfen soll, durch die rumänische Arbeitsmigranten zur Rückkehr ermutigt werden sollen.

Zukünftige Herausforderungen

In den 1990er Jahren nahmen die rumänischen Behörden die Auswanderung hin, da sie in einer Situation wachsender sozialer Spannungen nach dem Zusammenbruch des Kommunismus und nach der schwierigen Umstellung auf die Marktwirtschaft wie ein Sicherheitsventil wirkte. Es scheint jedoch, dass diese Abwanderung zu einem Selbstläufer geworden ist und eine Fortsetzung des Prozesses nicht ausgeschlossen werden kann, obwohl die Gründe gerade für Arbeitsmigration nur noch zum Teil bestehen. Die Behörden sind jedoch nicht nur daran interessiert, diese Bewegung einzudämmen, sondern die Bedingungen im Land so zu gestalten, dass Rumänen, die im Ausland leben, zurückkehren. Hier liegt eine enorme politische Herausforderung: Es müssten erhebliche wirtschaftliche Anpassungen vorgenommen (z. B. Lohnerhöhungen) und Programme für die (Re-)Integration von Rückkehrern geschaffen werden. Wie die Regierung effektive Maßnahmen entwickeln und implementieren wird, bleibt vorerst abzuwarten, da noch keine konkreten Schritte zur Umsetzung öffentlich diskutiert wurden, seit die neue Zuwanderungspolitik Anfang 2007 verkündet wurde.

Andererseits wird die rumänische Regierung ihre Aufmerksamkeit darauf richten müssen, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben, um dem Arbeitskräftemangel auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu begegnen. Da es bislang in Rumänien keine Zuwanderung größeren Ausmaßes gab, werden sowohl den Behörden als auch der Gesellschaft als Ganzes ernstzunehmende Herausforderungen bei der Integration einer großen Zahl von Neuankömmlingen sowie im Umgang mit einer zunehmenden Diversität gestellt. Der Nationale Migrationsplan enthält in dieser Hinsicht einige eher allgemeine Strategien. So will man beispielsweise die Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten einbeziehen. Diese haben jedoch unterschiedliche Maßnahmen im Umgang mit Zuwanderung und Integration entwickelt, von denen keine uneingeschränkt als optimales Vorgehen bezeichnet werden kann. Wie aus einer aktuellen Studie46 hervorgeht, sind intolerante Einstellungen gegenüber Zuwanderung und Zugewanderten innerhalb der rumänischen Bevölkerung gegenwärtig nicht sonderlich verbreitet. Es ist jedoch zu bedenken, dass die rumänische Bevölkerung gerade erst beginnt, sich mit den sozialen Fragen von Zuwanderung auseinanderzusetzen.

Wie Konflikte zwischen ausländischen und einheimischen Angestellten einer Firma erst kürzlich gezeigt haben47, ist die rumänische Gesellschaft (einschließlich der Medien) noch nicht auf die interkulturellen Herausforderungen durch Zuwanderung vorbereitet. Wohlwollende Reaktionen der breiten Öffentlichkeit gegenüber Zugewanderten sollten keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden.

Endnoten

  1. Als wichtigste ist hier wohl die Deportation bzw. Auswanderung von zwei großen Minderheitengruppen (Juden und Deutsche) mit jeweils insgesamt 500.000 Menschen zu nennen.
  2. Für einen Überblick siehe Münz (2002).
  3. Siehe Varga E. (1998).
  4. Siehe Münz (2002).
  5. Siehe Stola (1992).
  6. Siehe Rotman (2004).
  7. Siehe Pledna (2001).
  8. Siehe INS (2006) und SOPEMI (1994).
  9. Siehe Mueller (1999).
  10. Siehe Salt (1989).
  11. Siehe SOPEMI (1994).
  12. Siehe MMSSF (2007a).
  13. Siehe Lazaroiu (2004) und Sandu (2006).
  14. Diese sind: Bulgarien, Tschechien, Zypern, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien und Schweden.
  15. Tudorica, I. und Lucian, D. (2007): „Trei milioane de romani muncesc in strainatate.“ Cotidianul, 18. Juni.
  16. Siehe Lăzăroiu(2004).
  17. Siehe SOPEMI (2003).
  18. Siehe MMSSF (2007b).
  19. Siehe MIRA (2007).
  20. Siehe MIRA (2007).
  21. Von 1812 bis 1918 galten die Einwohner Moldaus als Staatsbürger des russischen Reiches. Zwischen den beiden Weltkriegen wurden sie zu rumänischen Staatsbürgern. Aufgrund der historischen und sprachlichen Verbindungen zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen sind viele Rumänen der Meinung, die rumänischsprachigen Moldauer seien als Teil der rumänischen Nation zu betrachten. Dieser Standpunkt wird von den meisten Mitgliedern der moldauischen Elite nicht geteilt. . Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurde Moldau zu einem unabhängigen Staat. Zeitgleich setzte Rumänien einen Prozess in Gang, der eine Vertiefung der Beziehungen beider Länder zum Ziel hatte (als potenziell erster Schritt auf dem Weg zu einer Wiedervereinigung). Im Zuge dieses Prozesses kam es unter anderem zu einer Erleichterung der Personenfreizügigkeit zwischen beiden Ländern.
  22. Siehe Iordachi (2003): 29.
  23. Siehe Iordachi (2003).
  24. Siehe Ciobanu, C. (2007): „Un milion de moldovenii vor cetatenia româna.“ Cotidianul, 5. Februar. Bucharest.
  25. Anpassung im Jahr 2003.
  26. Verlässt eine Person das Land für sechs Monate oder länger, wird das jeweilige Jahr nicht auf die Aufenthaltsdauer angerechnet.
  27. Die Zahl der bewilligten Anträge kann die Zahl der gestellten Anträge in einem Jahr übertreffen, da es sich um die Abarbeitung von Anträgen aus dem vorigen Jahr handeln kann.
  28. Siehe Appelyard (2001).
  29. Siehe UNHCR (2001).
  30. Siehe Diminescu (2006).
  31. Siehe MIRA (2007).
  32. Siehe UNHCR (2007).
  33. Siehe Field und Edwards (2006).
  34. Siehe Bleahu (2006).
  35. Siehe Lăzăroiu (2000).
  36. Siehe Commission of the European Communities (2002).
  37. Siehe Limanowska (2005).
  38. Siehe Dotrridge (2006) und Kane (2005).
  39. Siehe Miko (2007).
  40. Siehe Lăzăroiu(2004).
  41. Siehe SOPEMI (2006).
  42. Abhängig von Quellen und Art der Berechnung. Für weitere Details siehe: Bobocea, M. (2007): „Expatii romani au trimis acasa 1,3 mld. euro in decembrie.“ Ziarul Financiar, 20 Februar; Tudorica, I. und Davidescu, L. „Trei milioane de romani muncesc in strainatate.“ Cotidianul, 18. Juni 2007.
  43. Siehe Grigoras (2006). Für weitere Informationen zum Thema Rücküberweisungen siehe: Hertlein, S. und Vadean, F. (2006): „Rücküberweisungen – Brückenschlag zwischen Migration und Entwicklung?“ focus Migration Kurzdossier Nr. 5
  44. Quelle: interne Statistiken der Jugendschutzbehörde
  45. Siehe Activity Report of the Department for Relations with the Romanians Abroad during January – December 2006. http://www.mae.ro/poze_editare/2007.05.17_Report2006.pdf
  46. Die Studie wurde im Dezember 2006 unter Leitung des Autors an der Fakultät für Soziologie und Sozialarbeit der Babes-Bolyai-Universität in Rumänien durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie können unter folgendem Link abgerufen werden (auf Rumänisch): http://www.dri.gov.ro/documents/MINORITATI_Nationale.ppt 
  47. Siehe Magradean, V. (2007): "Autostrada "la negru." Monitorul de Cluj, 15 March.


Der Autor:
Dr. István Horváth ist Juniorprofessor an der Fakultät für Soziologie und Sozialarbeit der Babeş-Bolyai-Universität, Cluj-Napoca, Rumänien.

Literatur

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Internetquellen

Migration Research Group
Netzwerk Migration in Europa e.V.
bpb - Bundeszentrale für politische Bildung